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Was ist ein Bürgerbus ?

Bürgerbusverkehr ist ein mit Kleinbussen durchgeführter öffentlicher Personen-Nahverkehr (ÖPNV), dessen Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird. Bürgerbusse verkehren nach festgelegtem Fahrplan und bedienen festgelegte Haltestellen.

Ziel der Bürgerbusprojekte ist es, Lücken im Nahverkehrsangebot, insbesondere in dünn besiedelten, ländlichen bzw. kleinstädtischen Räumen, zu schließen. Der "klassische" Linienverkehr ist in diesen Räumen in der Regel nur auf den nachfragestarken Hauptverkehrsachsen wirtschaftlich. Hier bieten sich Bürgerbusse an, weil sie eine an die geringe Nachfrage und die Bedürfnisse der Fahrgäste angepasste wirtschaftliche Lösung darstellen.

Um den konzessionsrechtlichen Bestimmungen des Personenbeförderungsrechts zu genügen, begleiten Verkehrsunternehmen mit seinen fachlichem Know-how die Bürgerbus-Projekte. Sie sind für die Sicherheit des Fahrbetriebs verantwortlich und übernehmen den Betrieb für die Fahrzeuge. Siehe: Personenbeförderungsgesetz. In Ochtrup nimmt diese Aufgabe Fa. Veelker GMBH & Co. KG. wahr.

Als Bürgerbusfahrzeuge werden Kleinbusse mit 8 Fahrgastsitzplätzen, die speziell für diese ÖPNV-Aufgabe umgebaut werden, eingesetzt.

Bürger fahren für Bürger
Bürgerbusse werden durch ehrenamtlich tätige Fahrerinnen und Fahrer gefahren.

Historie
Die Idee der Bürgerbusse geht auf Projekte Anfang der 70er Jahre in Großbritannien zurück. Seit 1977 wurden ähnliche Konzept unter dem Begriff "Buurtbus"in den Niederlanden in zahlreichen Fällen erfolgreich eingeführt. Unter dem Motto "Bürger fahren für Bürger" starteten Mitte der 80er Jahre sechs Bürgerbus-Modellvorhaben in NRW. Der erste Bürgerbus nahm seinen Betrieb zwischen Ahaus und Legden im Kreis Borken auf. Inzwischen sind 90 dieser Fahrzeuge im Land unterwegs und die Zahl der Bürgerbusse steigt weiterhin.

Über Nordrhein-Westfalen hinaus hat sich die Bürgerbusidee in Deutschland weiter verbreitet.

Förderung von Bürgerbussen und Bürgerbusvereinen in NRW
Für die Landesregierung sind die Bürgerbusse ein wichtiger Baustein im öffentlichen Personennahverkehr. Seit Anfang 2008 ist die Bürgerbusförderung in
§ 14 des ÖPNV-Gesetzes NRW und den Verwaltungsvorschriften verankert.

Finanzierung
Der Betrieb von Bürgerbussen kostet Geld, z.B. fürFaltblatt bürgerbus

  • die Anschaffung des Fahrzeuges und der Umbau zum liniengerechten Bürgerbus
  • Aufwendungen für die Einrichtung von Haltestellen
  • Gebühren für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Aufwendungen für die ärztlichen Untersuchungen und Schulungen der Fahrerinnen und Fahrer
  • Aufwendungen für Berufsgenossenschaft und Versicherung
  • Kosten für den Druck von Fahrscheinen und Fahrplänen
  • Kosten für Kraftstoff und Schmiermittel
  • Aufwendungen für Wartung, Reparatur und Pflege des Busses
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
  • Steuern

Aufgefangen werden die Kosten durch Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf, Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen, Zuschüsse des Landes zum Erwerb des Fahrzeuges, Zuschüsse des Kreises zu den Organisationskosten und Kostenübernahmen der Kommunen.

Weitere Informationen:

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Pro Bürgerbus NRW e.V.
Wikipedia
Informationsbroschüre
"Der Bürgerbus - Fragen und Antworten zu einem ungewöhnlichen Nahverkehrsangebot"


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